1. Bewerbung und Anmeldung
1.1 Bewerbung
Die Anmeldung zum "White Market " bedarf der vorherigen Onlinebewerbung. Diese ist durch Versenden der im Bewerbungsformular erforderlichen Daten sowie Fotos, Entwürfe o.ä. der zu verkaufenden Designerware Online zu beantragen. Im Rahmen der Bewerbung können bereits die bevorzugten Termine für die späteren Markttage mitgeteilt werden.
Nach Eingang der Bewerbung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung über den Eingang der Bewerbung. Anschließend entscheiden die Veranstalter, ob der Bewerbung zugestimmt wird. Der Bewerber hat keinen Anspruch auf Zuspruch.
Anschließend wird der Bewerber über die Annahme oder Ablehnung seines Bewerbungsantrags informiert. Eine angenommene Bewerbung berechtigt zur Anmeldung am "White Market " für zwei Jahre ab Annahme. Nach Ablauf der zwei Jahre können die Veranstalter erneut eine Bewerbung verlangen.
1.2. Anmeldung
Die Zulassung für die Teilnahme als Aussteller zum "White Market " bedarf der rechtzeitigen Online-Anmeldung. Der Wunsch auf einen Verkaufsstandplatz ist durch die Absendung der in dem Anmeldeformular auszufüllenden Angaben anzumelden (soweit die bevorzugten Markttage nicht bereits mit der Bewerbung mitgeteilt wurden).
Mit Eingang der Anmeldung wird ein entsprechender Verkaufsstandplatz reserviert. Anschließend wird vom Veranstalter innerhalb kurzer Zeit eine Anmeldebestätigung per E-Mail, die den Eingang der Anmeldung bestätigt, versendet.
2. Mietvertragsabschluss und -beendigung / Vertragsstrafe
2.1. Mietvertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Überweisung der Standmiete zustande.
Soweit der Teilnehmer nach Vertragsabschluss nicht rechtzeitig zwei Tage vor dem jeweiligen Markttermin seine Nichtteilnahme den Veranstaltern mitteilt, entfällt eine Erstattung der Standmiete. Der Veranstalter behält sich das Recht über die Annahme des Vertragsangebots vor. Aus einer Anmeldung lässt sich kein gewohnheitsrechtlicher Anspruch auf Teilnahme ableiten.
2.2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Zulassung zur Veranstaltung. Frühere Teilnahmen begründen keinen gewohnheitsrechtlichen Anspruch. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
Alle angebotenen Waren sind selbst gefertigte Mode- oder Schmuckartikel und Designgegenstände. Andere Waren dürfen nicht verkauft werden und führen bei Nichteinhaltung zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen, Genussmitteln und Getränken
zum Eigenbedarf der Teilnehmer ist gestattet.
2.3. Kündigung und Ausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund das Vertragsverhältnis zu kündigen und den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Als wichtige Gründe gelten insbesondere
sittenwidriges Verhalten
Verstoß gegen Auflagen- und Genehmigungserfordernisse im Sinne des Punktes 7 dieser Geschäftsbedingungen trotz vorheriger Abmahnung.
2.4. Rücktritt
Nach Vertragsschluss ist ein Rücktritt des Teilnehmers ausgeschlossen und das Entgelt vollständig zu entrichten.
Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Veranstalter berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten und einen Ersatzbewerber nachrücken zu lassen und Schadenersatz einzufordern.
2.5. Vertragsstrafe
Kommt der Vertrag aus vom Teilnehmer zu vertretenden Gründen nicht zustande oder wird aus solchen Gründen seitens des Veranstalters der Rücktritt oder die Kündigung erklärt, hat der Teilnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe der jeweiligen Standmiete zu entrichten.
3. Standmiete und Miete Zubehör/ Zahlungsbedingungen
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenpflichtig Die Rechnungslegung erfolgt durch den Veranstalter. Zahlungen sind Bar oder durch Überweisung unter dem Verwendungszweck (Rechnungs-Nr. und Teilnehmerbezeichnung) zu leisten.
Die Höhe der Standmieten ergibt sich aus der Ankundigung auf der Website.
4. Durchführung der Veranstaltung
4.1. Flächenzuweisung und Zubehör
Bei der Flächendisposition werden die Wünsche der Teilnehmer im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Standfläche besteht nicht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen über den Standaufbau und die Standgestaltung einzuhalten. Die Standflächen werden vom Veranstalter mit Nummern sichtbar bezeichnet und zugewiesen. Eine Veränderung der Standflächen durch die Teilnehmer ist nicht gestattet.
Der Veranstalter behält sich vor, in besonderen Fällen auch nach erfolgter Zuweisung, Änderungen der Ausstellungsflächen vorzunehmen beziehungsweise von zugewiesenen Standmaßen abzuweichen.
Die Flächenzuweisung ist nur durch den jeweiligen Teilnehmer gestattet. Eine Übertragung auf Dritte ist nicht erlaubt. Eine Mitbenutzung der Standfläche durch Dritte ist nur im Falle der Anmeldung und mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters erlaubt.
Das überlassene Zubehör wird vom Veranstalter aufgestellt und auf einwandfreien Zustand hin überprüft. Sie sind auf der Standfläche zu belassen und nicht zu verrücken. Für Schäden am Marktstand, die während der Veranstaltung entstehen, haftet der Teilnehmer.
4.2. Ablauf der Veranstaltung / Beginn und Ende
Die Veranstaltung dauert Samstag von 12 bis 19 Uhr. Die Bebauung der Standfläche darf ab 11.00 Uhr beginnen und muss bis 12.00 Uhr abgeschlossen sein. Der Abbau muss 19 Uhr beginnen und die Standfläche muss bis 20 Uhr vollständig geräumt sein.
Eine vorzeitige Schließung, Abbau etc. ist nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter gestattet. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein angemeldetes Sortiment für das Publikum durchgehend während der gesamten Veranstaltungszeit vorzuhalten. Abweichungen hiervon sind nur in begründeten Härtefällen gestattet.
5. Strom
Die Stromversorgung wird vom Veranstalter organisiert. Vom Teilnehmer mitgebrachte Aggregate sind untersagt. Der Teilnehmer muss alle mit Strom zu versorgenden Gerätschaften außer Lampen dem Veranstalter anmelden.
Da die Stromanschlussstellen nicht unmittelbar an jedem einzelnen Stand eingerichtet werden können, sind ordnungsgemäße Verlängerungskabel nach VDE mit einer Länge von mindestens 50 Metern von den Teilnehmern mitzubringen. Spannungsführende Elemente sind gegen Berührung zu schützen und Kabeltrommeln komplett abzurollen.
6. Werbung
Eigenwerbung des Teilnehmers auf seiner angemieteten Standfläche ist kostenlos. Werbung durch und für Dritte ist nicht gestattet.
Werbemaßnahmen jeglicher Art für Dritte sind beim Veranstalter gegen Entgelt zu beantragen.
7. Genehmigungen / Auflagen
Der Teilnehmer hat während der Veranstaltung alle öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Erlaubnisse für die Veranstaltung sowie seine Identifikationspapiere (Personalausweis beziehungsweise Reisepass) u.a. zur Vorlage gegenüber staatlichen Kontrollorganen bereit zu halten.
Sollte der Nachweis eines Gewerbes im Rahmen einer Reisegewerbekarte oder anderer Bescheinigungen bzw. Genehmigungen notwendig sein, müssen diese vom Teilnehmer selbst eingeholt werden und bei der Veranstaltung zur Vorlage bereit gestellt sein.
Instandhaltung, und Beaufsichtigung der Stände obliegen dem Teilnehmer, der
einen gefahrenfreien Zustand zu gewährleisten hat.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle orts-, bau- und gewerberechtlichen Vorschriften bzw. Anordnungen zu beachten und einzuhalten. Rauchverbote und andere Sicherheitshinweise vom Veranstalter und den von ihm ermächtigten Erfüllungsgehilfen vor Ort sind strikt einzuhalten.
8. Reinigungspflichten
Für die Reinigung seines Standes und der unmittelbaren Umgebung des Standes hat der Teilnehmer selbst zu sorgen. Dies gilt insbesondere für Verpackungs- und Transportmaterialien. Diese sind bis zum Veranstaltungsbeginn vom Veranstaltungsgelände zu entfernen. Ferner hat der Teilnehmer den Standplatz und dessen Umgebung während der Veranstaltung sauber zu halten und nach jeweiliger Schließung aufzuräumen und zu reinigen.
Fette, Öle und sonstiger Sondermüll dürfen weder in den Abfallcontainern noch auf dem Gelände über die Kanalisation entsorgt werden. Spülmittel, die zur Reinigung eingesetzt werden, dürfen nicht in die Kanalisation (z.B. bei externer Reinigung durch Geschirrservice oder Spülmobil) abgelassen werden. Spülmittelfreies Abwasser gehört nur in die behördlich freigegebenen Gullis. Für die Entsorgung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Ein Verstoß gegen diese Pflichten löst eine Schadensersatzersatzpflicht aus und führt zur Anzeige. Bei Verstößen kann der Veranstalter die dem Teilnehmer obliegende Reinigungspflicht übernehmen und diesem die Kosten in Rechnung stellen. Es gilt ein Mindestreinigungsentgelt in Höhe von 50,00 € als vereinbart.
9. Lautsprecher / Tonträger
Der vom Veranstalter nicht schriftlich genehmigte Betrieb von Lautsprechern oder Tonträgern als Verkaufshilfe ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen hat der Teilnehmer das vom Umweltamt gegebenenfalls auferlegte Bußgeld sowie die gegebenenfalls anfallende GEMA-Gebühr zu entrichten.
10. Haftung / Versicherungen
10.1. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter hat nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zu vertreten. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter haftet nicht für Verzögerungen und Behinderungen durch Dritte, die den Teilnehmer treffen. Er haftet für Schäden durch Brand, Diebstahl oder ähnliche Einwirkungen an den einem Teilnehmer oder Dritten gehörenden Materialien und Einrichtungsgegenständen, unabhängig von Art, Herkunft, Dauer und Umfang dieser Einwirkungen, nur, soweit er diese Schäden zu vertreten hat. Für Einwirkungen aufgrund von Feuchtigkeit haftet der Veranstalter grundsätzlich nicht. In gleicher Weise ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche bzw. Erlass oder Herabsetzung der Standmiete des Teilnehmers in Bezug auf Standzuweisung, Standbau, Nichterfüllung amtlicher Auflagen sowie Störung der Stromzufuhr.
Muss die Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder sonst durch den Veranstalter nicht zu vertretender Gründe ausfallen oder verschoben werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Der Veranstalter keine Haftung gleich welcher Art, auch nicht
für das Abhandenkommen von Ausstellungs-/Verkaufsgut.
10.2. Haftung des Teilnehmers
Der Teilnehmer haftet dem Veranstalter für alle Schäden, die er oder seine Mitarbeiter zu vertreten haben. Der Teilnehmer hat gegen Gefahren wie Feuer, Diebstahl, Wasserschäden, Beschädigungen und dergleichen einschließlich des Transportrisikos für Teilnehmergut und Standeinrichtungsgegenstände sowie für ein persönliche Eigentum und seine Mitarbeiter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und dem Veranstalter ggf. nachzuweisen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Für die Waren, die der Teilnehmer bei der Veranstaltung verkauft, ist jede Haftung durch den Veranstalter ausgeschlossen.
11. Hausordnung
Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände steht ausschließlich dem Veranstalter zu. Der Veranstalter darf störende, schädliche oder dem Sinne des Veranstalters widersprechende Einrichtungen sofort sperren oder entfernen und den Zugang störender Personen zum Veranstaltungsgelände untersagen.
12. Gesetzliche Abgaben und Steuern
Alle gesetzlichen Steuern, die durch den Verkauf seiner Waren anfallen, hat der
Teilnehmer selber abzuführen.
13. Sicherung von persönlichen Daten
Die für die Veranstaltungsdurchführung notwendigen persönlichen Daten des Teilnehmers werden gespeichert, jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis.
14. Verfallsfristen
Alle Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter aus dem zu Grunde liegenden Vertrag verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Ende der Veranstaltung gerichtlich geltend gemacht werden.
15. Erfüllungsort / ausschließlicher Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand gilt Berlin.
16. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Veranstaltungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird der Bestand der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, dass an Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung rückwirkend eine wirksame oder durchführbare treten soll, die dem ursprünglichen Inhalt in wirtschaftlicher Hinsicht weitergehend entspricht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.